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4. August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Hochrisiko-KI nach Anhang III: Seid ihr betroffen?

Recruiting-Filter, Kredit-Scoring, Prüfungsbewertung: Anhang III des AI Act macht alltägliche KI zur Hochrisiko-KI. Die acht Bereiche und was Betreibern bleibt.

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Anton Anders
IT-Berater & Entwickler

Ob eine KI als Hochrisiko gilt, entscheidet nicht ihre Technik, sondern ihr Einsatzzweck — und die Liste dieser Zwecke steht in Anhang III des AI Act. Dort finden sich keine Science-Fiction-Szenarien, sondern Büroalltag: Bewerbungen vorsortieren, Kreditwürdigkeit bewerten. Genau deshalb rutschen Unternehmen in die Hochrisiko-Kategorie, ohne es zu merken — meist über ein Feature in eingekaufter Software. Die Fristen dafür wurden verschoben, auf den 2. Dezember 2027 — an der Frage, ob ihr betroffen seid, ändert das nichts.

Wie immer: technische Einordnung, kein Rechtsrat.

Die acht Bereiche — übersetzt in Alltag

Anhang III (Volltext bei EUR-Lex) umfasst acht Bereiche. So sehen sie aus, wenn man die Juristensprache abzieht:

BereichKlingt nach Konzern, ist aber …
BiometrieGesichtserkennung am Werkstor, biometrische Kategorisierung
Kritische InfrastrukturKI-Steuerung in Energie-, Wasser-, Verkehrsnetzen
Bildungautomatische Prüfungsbewertung, Zulassungsentscheidungen
BeschäftigungBewerbungs-Screening, Leistungsbewertung, Schichtzuteilung per KI
Essenzielle DiensteKredit-Scoring, Risikoprüfung bei Versicherungen, Sozialleistungen
StrafverfolgungPrognose-Software, Beweismittelbewertung
MigrationAsyl- und Visa-Entscheidungsunterstützung
Justiz und DemokratieUnterstützung richterlicher Entscheidungen, Wahlbeeinflussung

Für den Mittelstand sind die fettgedruckten Zeilen die relevanten. Die Beschäftigungszeile ist dabei die tückischste, weil moderne HR-Suiten Ranking- und Matching-Funktionen als Komfortmerkmal einbauen — wer sie aktiviert, betreibt ein Hochrisiko-System, auch mit zehn Angestellten.

Betreiber sein ist machbar — Anbieter werden ist teuer

Die schwere Pflichtenlast des AI Act — Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung — trägt der Anbieter des Systems. Als Betreiber habt ihr die kürzere Liste: das System nach den Vorgaben des Anbieters nutzen, geschulte Menschen mit der Aufsicht betrauen, Eingabedaten kontrollieren — bei besonders sensiblen Fällen läuft das oft auf ein Modell im eigenen Haus hinaus statt auf einen fremden Anbieter —, Protokolle aufbewahren, Vorfälle melden.

Eine Falle verdient einen eigenen Absatz: Wer ein eingekauftes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen weitervertreibt, kann rechtlich selbst zum Anbieter werden — mit der vollen Pflichtenlast. Die Grenze ist im Detail juristisches Terrain, aber die Faustregel ist einfach: Konfigurieren ist unkritisch, tiefes Umbauen und Umetikettieren nicht.

Was ihr jetzt konkret prüfen solltet

Der erste Schritt ist derselbe wie bei allen AI-Act-Pflichten: das KI-Inventar. Geht es durch und fragt für jeden Eintrag, ob er einen Anhang-III-Zweck erfüllt — insbesondere alles, was Menschen bewertet, sortiert oder über ihren Zugang zu etwas entscheidet. Bei Treffern klärt drei Dinge: Was sagt der Anbieter zu seinen AI-Act-Vorbereitungen? Wer bei euch übt die menschliche Aufsicht aus, und ist die Person dafür geschult? Und welche Datenklassen fließen hinein — die DSGVO-Frage verschwindet ja nicht, nur weil der AI Act dazukommt.

Bis Dezember 2027 ist dafür genug Zeit, wenn man anfängt. Die teure Variante ist die übliche: das Thema liegen lassen, bis der HR-Software-Anbieter im Herbst 2027 einen Vertragsnachtrag schickt und niemand einordnen kann, was darin steht. Wer die Einordnung lieber einmal sauber macht, holt sich dafür Unterstützung — das ist ein Workshop, kein Dauermandat.


Unsicher, ob eure HR-, Scoring- oder Bewertungs-Tools unter Anhang III fallen? Schreib mir — wir gehen euer Inventar durch und sortieren, was wirklich Hochrisiko ist und was nur danach klingt.

Häufige Fragen

Was ist Hochrisiko-KI nach Anhang III? +

Anhang III des AI Act listet acht Einsatzbereiche, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten — darunter Beschäftigung und Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur sowie Bildung und Prüfungsbewertung. Entscheidend ist der Einsatzzweck, nicht die Technik dahinter.

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten? +

Nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Anhang-III-Systeme; für KI in regulierten Produkten (Anhang I) ab dem 2. August 2028. Wer heute schon ein Hochrisiko-System betreibt, sollte die Zeit für den Aufbau der Pflichten nutzen, nicht zum Vergessen.

Welche Pflichten haben Betreiber von Hochrisiko-KI? +

Deutlich weniger als Anbieter, aber mehr als bei normaler KI: das System bestimmungsgemäß nach Anbieter-Vorgaben nutzen, menschliche Aufsicht durch geschulte Personen sicherstellen, relevante Eingabedaten kontrollieren, Protokolle aufbewahren und Vorfälle melden.

Ist ein KI-Tool zur Bewerbungsvorsortierung wirklich Hochrisiko? +

Ja. Beschäftigung steht ausdrücklich in Anhang III — Systeme für Auswahl, Bewertung oder Beförderung von Personen sind Hochrisiko, auch in einem kleinen Betrieb. Das gilt auch, wenn die Funktion nur ein Nebenfeature einer eingekauften HR-Software ist.

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