Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Beratung, Softwareentwicklung, Hosting, Betrieb und Wartung zwischen Anton Anders, ANDERS IT, Wittenberger Str. 91b, 04849 Bad Düben (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, individuelle Softwareentwicklung, Hosting und Betrieb von Open-Source-Anwendungen sowie Wartung und Weiterentwicklung von Software.

(2) Ob eine Leistung als Dienstleistung (Tätigwerden) oder als Werkleistung (geschuldeter Erfolg, z. B. Erstellung einer abnahmefähigen Software) geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Im Zweifel sind Beratungs-, Betriebs- und Wartungsleistungen Dienstleistungen.

(3) Der Anbieter darf sich zur Erfüllung sorgfältig ausgewählter Subunternehmer bedienen. Für deren Leistungen steht er wie für eigene ein.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner bereit.

(2) Soweit der Anbieter nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt ist, sorgt der Kunde selbst für eine dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten des Anbieters; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(4) Mehraufwand, der dem Anbieter durch unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach den vereinbarten, hilfsweise den üblichen Sätzen des Anbieters berechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen; bei Vergütung nach Aufwand wird monatlich abgerechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Anbieter kann zudem weitere Leistungen zurückhalten, bis fällige Rechnungen ausgeglichen sind.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis aus demselben Vertragsverhältnis stehen.

(4) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Hosting, Betrieb, Wartung) kann der Anbieter die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anpassen. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht); hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 6 Termine und Fristen

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. § 4 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Betrieb, Wartung) laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung und unterstützt auf Wunsch bei der Migration zu einem anderen Anbieter oder in den Eigenbetrieb; der Unterstützungsaufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten des Kunden besteht nicht.

(4) Kündigt der Kunde einen Vertrag über eine Werkleistung vor deren Fertigstellung frei, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters nach Maßgabe des § 648 Satz 2 BGB bestehen.

§ 8 Abnahme von Werkleistungen

(1) Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Erklärt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung weder die Abnahme noch benennt er in Textform konkrete Mängel, oder nimmt er die Leistung produktiv in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter bei der Bereitstellung hin.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) An individuell für den Kunden erstellter Software erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Bis zur vollständigen Zahlung besteht ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht. Eine weitergehende Rechtseinräumung (z. B. Exklusivität) bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.

(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten des Anbieters bleiben dessen Eigentum; hieran erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung der Vertragsleistung erforderlich ist.

(3) Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen; diese gehen den Regelungen dieser AGB insoweit vor. Der Anbieter weist wesentliche eingesetzte Komponenten auf Wunsch aus.

§ 10 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als gebilligt. Für verdeckte Mängel gilt die Rügefrist ab Entdeckung.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen des § 11 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Leistung, auf abweichender Systemumgebung oder auf unterlassener Mitwirkung beruhen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung vertraglich übernommen hat.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort.

§ 13 Datenschutz

Beide Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. beim Hosting oder Betrieb), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung auf dieser Website regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz anführen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Inhaltliche Angaben über das Projekt erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 · Fragen zu diesen AGB beantworten wir unter info@anders-it-solutions.de.