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24. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit

XRechnung empfangen — ohne neues SaaS-Abo

Seit 2025 müsst ihr E-Rechnungen empfangen können. Dafür braucht es kein Monatsabo: Postfach, kostenloser Viewer und ein GoBD-sauberes Archiv reichen.

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Anton Anders
IT-Berater & Entwickler

Kurz vorweg: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das ist Pflicht, keine Empfehlung. Aber empfangen können heißt nicht, ein neues SaaS-Abo abzuschließen. Für den Anfang reichen ein E-Mail-Postfach, ein kostenloser Viewer und ein Archiv, das den GoBD-Anforderungen genügt. Mehr braucht es erst, wenn ihr selbst E-Rechnungen verschicken müsst, und das kommt später.

Was verlangt die Pflicht wirklich?

Wichtig ist die Trennung zwischen Empfangen und Senden. Das eine gilt schon, das andere ist noch Zukunft:

Ab wannWas gilt
seit 01.01.2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
bis 31.12.2026Übergangsfrist: Papier und PDF sind beim Versand noch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
ab 01.01.2027Sendepflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz.
ab 01.01.2028Sendepflicht für alle (kleine Rechnungen bis 250 € ausgenommen).

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD. Eine PDF-Rechnung per Mail ist keine E-Rechnung in diesem Sinne, auch wenn sie sich digital anfühlt.

Das heißt konkret: Schickt euch heute ein Lieferant eine XRechnung, müsst ihr sie annehmen und lesbar machen können. Wer das nicht kann, hat ein Problem, und zwar jetzt, nicht 2027.

Der Minimal-Stack ohne Abo

Ihr braucht drei Dinge, und keines davon kostet monatlich Geld:

  1. Ein Postfach für Rechnungen. Eine klar benannte Adresse wie rechnung@euredomain.de, auf der E-Rechnungen landen. Habt ihr längst.
  2. Etwas, das die Datei lesbar macht. Eine XRechnung ist technisch eine XML-Datei, für Menschen erst mal unlesbar. Ein kostenloser Viewer wie der quelloffene Quba-Viewer, der auf der XRechnung-Visualisierung der KoSIT aufsetzt, macht daraus eine normale, lesbare Rechnung. ZUGFeRD bringt die lesbare PDF gleich mit.
  3. Ein revisionssicheres Archiv. Die Datei muss im Originalformat aufbewahrt werden, unveränderbar und über die gesetzliche Frist auffindbar (GoBD). Das kann ein geordnetes Verzeichnis auf einem System sein, das Versionen festschreibt, oder euer bestehendes Dokumentenarchiv, wenn es das kann. Wer seine Systeme ohnehin selbst betreibt, hat den passenden Ort dafür schon.

Das ist der ganze Pflichtteil. Kein Vertrag, keine monatliche Gebühr, keine weitere Cloud, die eure Rechnungsdaten sieht.

Wann lohnt sich dann doch Software?

Ehrlich bleiben: Ab einer gewissen Menge wird das Fummelei. Wer täglich Dutzende Rechnungen bekommt oder ab 2027 selbst strukturiert versenden muss, für den lohnt sich Software, die Auslesen, Prüfen, Buchen und Archivieren verbindet. Das ist dann eine echte Prozessverbesserung und kein Bürokratie-Zwang. Ob dafür ein fertiges Produkt reicht oder eine schlanke Eigenentwicklung euren Prozess besser abbildet, entscheidet euer Rechnungsvolumen — nicht der Vertriebler.

Diese Entscheidung trefft ihr, wenn euer Volumen sie rechtfertigt, nicht, weil euch 2025 jemand ein Abo verkauft hat, das ihr für die reine Empfangspflicht nie gebraucht hättet. Erst die Pflicht sauber erfüllen, dann in Ruhe optimieren.


Unsicher, ob euer Rechnungseingang die Empfangspflicht schon erfüllt, ohne dass ihr dafür ein weiteres Abo braucht? Schreib mir — wir richten den schlanken Weg ein, der zu eurem Volumen passt.

Häufige Fragen

Seit wann müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können? +

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese Empfangspflicht gilt bereits heute, unabhängig von den späteren Sendepflichten.

Brauche ich für die Empfangspflicht ein SaaS-Abo? +

Nein. Ein E-Mail-Postfach für Rechnungen, ein kostenloser Viewer wie der quelloffene Quba-Viewer und ein GoBD-konformes Archiv reichen für die reine Empfangspflicht aus.

Was ändert sich 2027 und 2028 bei der E-Rechnung? +

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Sendepflicht für alle, ausgenommen Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung? +

Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD. Eine PDF per E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht.

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